Bufdi-Taschengeld: Zwei Schritte vor, einen zurück

Die Bundesregierung hat einen umständlichen Kompromiss für die Besteuerung Bundesfreiwilligendienstleistender (Bufdi) konstruiert: Das monatliche Taschengeld der Bufdi soll steuerfrei bleiben, nicht jedoch die weiteren Bezüge für kostenfreie Unterkunft und Verpflegung. Dies hat die Bundesregierung in ihrer Kabinettsitzung am 23. Mai 2012 zum Jahressteuergesetz 2013 beschlossen. Das Bundesfinanzministerium hatte ursprünglich vorgesehen, die bislang geltende Steuerbefreiung vollständig zu streichen (> Nachrichtendienst Bürgergesellschaft, Ausgabe 121 März 2012).

, Ausgabe 123 Mai 2012, Recht & Politik