Bundesrat: Elektronische Zuwendungsbestätigung auf dem Weg

Nachdem der Bundesrat am 17. Juni 2016 dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens zugestimmt hat, kann auch die elektronische Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) bald in der Praxis zum Einsatz kommen, schreibt die Winheller Rechtsanwaltsgesellschaft in ihrem aktuellen Newsletter. Gemeinnützige Organisationen müssen dann die Zuwendungsbestätigung nicht mehr im Original ausstellen und der Spender sie nicht mehr seiner Steuererklärung beilegen. Sondern die Daten werden zwischen den beteiligten Finanzämtern über die Steuer-ID elektronisch ausgetauscht. Das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.

, Ausgabe 169 Juli 2016, Recht & Politik