Seit dem 24. November 2015 können jährlich zusätzliche 10.000 Bundesfreiwilligendienstleistende in der Flüchtlingshilfe aktiv werden. Auch Flüchtlinge selbst können sich bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen um eine solche Stelle bewerben. Möglich gemacht hat dies die Verabschiedung des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes (bürgerAktiv berichtete). Das Programm “Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug” läuft bis zum 31. Dezember 2018 und kostet 50 Millionen Euro.
BMFSFJ: Zusätzlicher Bundesfreiwilligendienst für Flüchtlingshilfe
, Ausgabe 162 November-Dezember 2015, Recht & Politik