Deutscher Bundestag: CSR-Berichtspflicht beschlossen

Große kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkte Personengesellschaften sowie große Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen mit mehr als 500 Arbeitnehmern müssen jetzt nichtfinanzielle Berichtspflichten erfüllen. Dies hat der Deutsche Bundestag am 9. März 2017 in zweiter und dritter Lesung des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes mit den Stimmen der Regierungsfraktionen beschlossen. Am 31. März 2017 sollte das Gesetz auch vom Bundesrat verabschiedet werden. CSR steht für “Corporate Social Responsibility”. Zu berichten ist über Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange, über die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption. Mit dem Gesetz setzt die Bundesregierung die entsprechende EU-Vorgabe in nationales Recht um (bürgerAktiv berichtete). Die Menschenrechtsorganisation Germanwatch kritisierte, dass das Gesetz aufgrund verschiedener Einschränkungen nur für 550 Unternehmen in Deutschland gelte.

, Ausgabe 176 März 2017, Recht & Politik