Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen hat die Bundesregierung aufgefordert, ihren Gesetzentwurf zur Berichtspflicht der Unternehmen über die Wahrnehmung ihrer gesellschaftlichen und sozialen Verantwortung (Corporate social responsibility – CSR; bürgerAktiv berichtete) nachzubessern. In dem Antrag, den die Fraktion im Bundestag einbrachte (Drucksache 18/10030), heißt es unter anderem, dass der Geltungsbereich des Gesetzes ausgedehnt werden soll und dass die Unternehmen ihre nichtfinanziellen Informationen anhand von standardisierten Rahmenwerken erstellen sollen. Bündnis 90/Die Grünen sprechen sich außerdem für eine inhaltliche Prüfung der CSR-Informationen durch externe Fachkräfte aus und streben ein vergleichbares Prüfniveau wie bei den finanziellen Unternehmensinformationen an. Der Gesetzesentwurf wurde am 24. Oktober 2016 im Bundestag debattiert und zusammen mit dem Antrag der Grünen an die zuständigen Ausschüsse überwiesen.
Bundestag: Debatte über CSR Berichtspflicht
, Ausgabe 172 Oktober 2016, Recht & Politik