Bundesregierung: Gesetz zur CSR-Berichterstattung auf den Weg gebracht

Neue Berichtspflichten über Arbeitnehmer-, Sozial- und Umweltbelange, zur Achtung der Menschenrechte und zur Korruptionsbekämpfung (Corporate Social Responsibility, CSR) kommen auf eine Reihe von großen Unternehmen, Kreditinstituten und Versicherungsunternehmen zu. Die Bundesregierung hat am 21. September 2016 den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) beschlossen. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), das den Entwurf vorgelegt hat, will die entsprechende EU-Vorgabe in nationales Recht umsetzen (bürgerAktiv berichtete). Im Oktober 2016 soll die erste Lesung im Bundestag stattfinden, im November 2016 steht das Gesetz auf der Agenda des Bundesrates. Der Regierungsentwurf des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes, der Referentenentwurf und die Stellungnahmen stehen online auf der Homepage des BMJV.

, Ausgabe 171 September 2016, Recht & Politik