Sie können auch der richtige Partner für viele kleine Stiftungen werden. Anlässlich des am 17. Mai 2017 beginnenden Deutschen Stiftungstages appelliert die Aktive Bürgerschaft an den Gesetzgeber, die Zulegung von Stiftungen unbürokratisch zu ermöglichen
Berlin, 16. Mai 2017 – Der Begriff der „notleidenden Stiftungen“ macht seit einiger Zeit die Runde. Viele kleine Stiftungen sind aufgrund niedriger Zinsen und fehlender Unterstützung nicht mehr in der Lage, alleine ihre Zwecke zu verfolgen. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe Stiftungsrecht hat in ihrem Abschlussbericht vorgeschlagen, die Auflösung, Zulegung und Zusammenlegung von Stiftungen bundeseinheitlich zu regeln und zu erleichtern.
Die Stiftung Aktive Bürgerschaft spricht sich in ihrer Stellungnahme zum Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Stiftungsrecht dafür aus, dass der Gesetzgeber hier aktiv wird.
“Bürgerstiftungen können für kleine Stiftungen attraktive Partner auf Augenhöhe sein”, sagt Dr. Stefan Nährlich, Geschäftsführer der Stiftung Aktive Bürgerschaft. “Stifterwille und Stiftungszweck bleiben so weit wie möglich bei einer Zulegung erhalten und profitieren vom Netzwerk der Bürgerstiftung. Und die Bürgerstiftungen gewinnen einen Partner zur weiteren Erfüllung ihrer breiten Stiftungszwecke.”
Die Hürden für eine Zulegung sollten möglichst niedrig gehalten und so weit wie möglich in die Verantwortung der Gremienmitglieder der betroffenen Stiftungen gelegt werden. Anstelle einer grundsätzlichen Genehmigungspflicht sollten die Stiftungsbehörden ihre Zustimmung nur in begründeten Ausnahmefällen versagen dürfen, fordert die Aktive Bürgerschaft.
Bürgerstiftungen sind attraktiv für Stifter
Seit 20 Jahren gibt es Bürgerstiftungen in Deutschland. Inzwischen sind es rund 400. Zwischen Rendsburg und Garmisch-Partenkirchen, Dresden und Aachen fördern sie auf lokaler oder regionaler Ebene gemeinnützige Projekte oder führen sie selbst durch. Etwa 50.000 Menschen engagieren sich als Stifter oder Spender oder ehrenamtlich in Gremien und Projekten. Mit mehr als 100 Millionen Euro haben Bürgerstiftungen bislang Bildungsprojekte, Integrationsmaßnahmen, Kulturveranstaltungen und andere Projekte gefördert. Ihr Stiftungskapital beträgt über 334 Millionen Euro.
Bürgerstiftungen unterstützen auch das Engagement von Stifterinnen und Stiftern und ermöglichen es ihnen, eigene Ideen unter dem Dach der Bürgerstiftung zu verwirklichen. Über 650 Treuhandstiftungen, Stiftungsfonds und auch rechtsfähige Stiftungen werden durch Bürgerstiftungen verwaltet. Jährlich wird trotz anhaltender Niedrigzinsphase an Bürgerstiftungen deutlich mehr gestiftet als gespendet.
Stiftung Aktive Bürgerschaft
Die in Berlin ansässige Stiftung Aktive Bürgerschaft ist das Kompetenzzentrum für Bürgerengagement der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken. Sie fördert bürgerschaftliches Engagement und unterstützt die Bürgerstiftungen in Deutschland bei Managementaufgaben, Projekten und der Gewinnung von Stiftern und Ehrenamtlichen. Mit dem Service-Learning-Programm sozialgenial bietet sie außerdem ihr Know-how Schulen an, um junge Menschen frühzeitig an ehrenamtliches Engagement heranzuführen.
Hintergrundinformationen
Zahlen und Fakten über die Entwicklung der Bürgerstiftungen in Deutschland
Das Buch „Wir Bürgerstifter“, herausgegeben von Stefan Nährlich und Gudrun Sonnenberg, porträtiert Menschen, die sich in einer Bürgerstiftung mit Geld und Zeit engagieren und zeigt, was sie zu ihrem Engagement bewegt.