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Recht und Gesetz

Wirtschaft und Menschenrechte: Aktionsplan stößt auf Kritik

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Die Bundesregierung hat einen Nationalen Aktionsplan Menschenrechte beschlossen, um die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte umzusetzen. Darin formuliert sie das Ziel, dass bis 2020 mindestens die Hälfte der Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern Verfahren installieren, die für die Einhaltung von Menschenrechten in ihrer Lieferkette sorgen. Sollte dieses Ziel verfehlt werden, behält sich die Regierung eine entsprechende Gesetzgebung vor. Verschiedene zivilgesellschaftliche Organisationen haben den Aktionsplan als zu kurz greifend kritisiert. Es fehlten Sanktionen und die Möglichkeit für betroffene Arbeitnehmer, ihre Rechte einzuklagen, so Bernd Bornhorst, Vorstandsvorsitzender des entwicklungspolitischen Verbands VENRO. Transparency International vermisst Korruptionsprävention in dem Plan, und das Institut für Menschenrechte kritisiert unter anderem, dass der Plan die Unternehmen nicht verpflichte.

Bundestag: Debatte über Gemeinnützigkeit

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Eine Konkretisierung und Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts ist seitens der Bundestagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Bundestag gefordert worden. Ziel müsse es sein, die unterschiedliche Beurteilungspraxis des Gemeinnützigkeitsstatus durch die Finanzämter und die wachsende Rechtsunsicherheit bei Vereinen und Stiftungen zu beenden, sagte die Abgeordnete Lisa Paus am 15. Dezember 2016 in der Beratung der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen zum Gemeinnützigkeitsrecht (bürgerAktiv berichtete). Christian Freiherr von Stetten von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sprach sich dafür aus, steuerliche und andere Rahmenbedingungen in der nächsten Legislaturperiode weiter zu verbessern.

Bundestag: Vereinsrecht verschärft

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Der Bundestag hat mit den Stimmen der Regierungskoalition am 19. Januar 2017 das Vereinsgesetz geändert, um konsequenter gegen kriminelle Rockerbanden vorzugehen. Danach ist es jetzt möglich, allen Mitgliedern eines Clubs das Tragen des Vereinsabzeichens auf der sogenannten Kutte zu verbieten, wenn eine einzelne Abteilung des Vereins (Chapter) aufgrund von Straftaten verboten wurde. Die Gesetzesänderung erleichtert das generelle Verbot von Symbolen krimineller oder verfassungsfeindlicher Vereine.

Hessisches Finanzgericht: Gemeinnützigkeit von Attac bestätigt

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In dem Rechtsstreit um die Aberkennung der Gemeinnützigkeit des Attac Trägervereins e.V. durch das Finanzamt Frankfurt am Main III hat das Hessische Finanzgericht am 10. November 2016 entschieden, dass Attac in den Streitjahren 2010 bis 2012 als gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung anzuerkennen ist. Der Vorsitzende des 4. Senats des Hessischen Finanzgerichts stellte in der mündlichen Urteilsverkündung heraus, dass der Vereinszweck der Förderung der Bildung weit zu verstehen sei. Im Falle von Attac seien die politischen Tätigkeiten dadurch abgedeckt gewesen.
Eine grundsätzliche Bedeutung des Streitfalles über den Einzelfall hinaus sieht das Hessische Finanzgericht nicht und hat daher keine Revision zugelassen. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Die Finanzverwaltung kann sich mit einer sogenannten Nichtzulassungsbeschwerde an den Bundesfinanzhof wenden. Mit der Begründung, Attac sei zu politisch, hatte das Finanzamt Frankfurt a.M. dem globalisierungskritischen Netzwerk im Jahr 2014 rückwirkend die Gemeinnützigkeit entzogen. Dagegen hatte Attac vor dem Hessischen Finanzgericht geklagt (bürgerAktiv berichtete).

Kommentar: Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts?

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Das hessische Gerichtsurteil erachtet die politische Betätigung der Nichtregierungsorganisation Attac als tolerabel, wenn es um die Gemeinnützigkeit geht. Das ist schön für Attac. Aber wäre es nicht sinnvoll, politisches Handeln selbst als gemeinnützig zu erachten? Diese Frage richtet unser Kommentator Dr. Rudolf Speth, Politikwissenschaftler und Privatdozent an der Freien Universität Berlin, nicht an die Justiz, sondern an die Politik. Die zivilgesellschaftlichen Organisationen können die Demokratie bereichern. Je mehr Menschen sich an politischen Prozessen beteiligen, desto besser, meint er – und warnt zugleich davor, Gemeinnützigkeit mit Gemeinwohl zu verwechseln.

Bund-Länder-AG Stiftungsrecht: Stiftungsfusionen sollen einfacher werden

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Die Fusion (Zulegung und Zusammenlegung) von Stiftungen soll künftig bundeseinheitlich geregelt werden und als eigenständige stiftungsrechtliche Maßnahme gefasst sein. Darauf hat sich die Bund-Länder-Arbeitsgruppe “Stiftungsrecht” geeinigt, wie in ihrem jetzt veröffentlichten Abschlussbericht an die Innenminister der Länder zu lesen ist. Vorgesehen ist demnach auch, die Auflösung einer Stiftung zu erleichtern. Sie soll in Zukunft bereits möglich sein, wenn die Stiftung ihren Zweck nicht mehr dauernd und nachhaltig erfüllen kann. Bislang muss die Erfüllung des Stiftungszweckes unmöglich geworden sein, damit die Stiftungsaufsicht die Stiftung aufhebt.
Uneinig blieb die Bund-Länder-Arbeitsgruppe Stiftungsrecht bei der Frage, wie die Auflösung und Aufhebung sowie die Zulegung und Zusammenlegung von Stiftungen konkret ausgestaltet werden sollen. Die Mehrheit der Mitglieder sei der Auffassung, dass dies vorrangig durch die zuständigen Stiftungsorgane mit Genehmigung der Stiftungsbehörden geschehen solle, heißt es in dem Bericht. Andere sähen die Zuständigkeit hier allein bei den Stiftungsbehörden. Einig ist sich die Arbeitsgruppe dagegen darin, dass dem Stifter in dieser Angelegenheit kein Recht zur Entscheidung eingeräumt werden soll. Jedoch spricht sich die Arbeitsgruppe dafür aus, dem Stifter ein begrenztes Recht zur Änderung der Stiftungssatzung zu geben.
Außerdem ist die Arbeitsgruppe für die Einführung eines elektronischen Stiftungsregisters für alle Stiftungen des bürgerlichen Rechts. Es soll dezentral von den Stiftungsbehörden der Länder geführt werden – falls die Kosten in angemessenem Verhältnis zu dem zu erwartenden Nutzen stehen. Zunächst soll dazu eine Machbarkeitsstudie erstellt werden, schlägt die Arbeitsgruppe vor. Als weitere Maßnahme für mehr Transparenz empfiehlt sie, einen Namenszusatz für rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts einzuführen, der ihre Rechtsform kennzeichnet, damit sie im Rechtsverkehr einfacher von anderen stiftungsähnlich ausgestalteten Körperschaften unterschieden werden können.
Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe “Stiftungsrecht” hat den auf den 9. September 2016 datierten Bericht der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder vorgelegt, die am 29. und 30. November 2016 tagte. Die Innenminister haben dann die Arbeitsgruppe beauftragt, die Interessenvertretungen von Stiftungen und Stiftern sowie die Vertreter der Kirchen zu dem vorgelegten Bericht anzuhören und auf der Grundlage des Berichts und der Anhörung bis Herbst 2017 einen Entwurf zur Änderung des Stiftungsrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch zu erarbeiten. Außerdem soll der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz einen Gesetzentwurf zur Änderung des Stiftungsrechts erarbeiten und die Durchführung der vorgeschlagenen Machbarkeitsstudie prüfen. Die Stiftungsreform war Mitte 2014 von der damaligen Hamburger Justizsenatorin Jana Schiedek (SPD) angestoßen worden (bürgerAktiv berichtete).

Bundesjustizministerium: Referentenentwurf für Bürgerunternehmen

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Unternehmerische Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement erleichtern, Bürokratie abbauen bei Genossenschaften: Einen Referentenentwurf für ein entsprechendes Gesetz hat das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) am 14. November 2016 veröffentlicht. Damit will das BMJV eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umsetzen. Dort hatten sich die Regierungspartner darauf verständigt, beispielsweise für Dorfläden, Kitas, altersgerechtes Wohnen oder Energievorhaben eine geeignete Unternehmensform im Genossenschafts- oder Vereinsrecht zur Verfügung zu stellen (bürgerAktiv berichtete).

Huffington Post, Deutschlandfunk: Sorge um türkische Zivilgesellschaft

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Die Resolution des EU-Parlaments, dass die Verhandlungen mit der Türkei über einen EU-Beitritt ausgesetzt werden sollten, ist auf Besorgnis gestoßen. Als “Fehler” bezeichnete sie am 23. November 2016 Lennart Pfahler in der Huffington Post, unter anderem sei besonders bitter, denn: “Ein beträchtlicher Teil der Gelder, die die Türkei bislang von der EU erhält, gehen an Hilfsorganisationen und soziale Projekte. Diese drohen mit einem Abbruch der Beitrittsgespräche – andere auch bereits bei einer Aufkündigung des Flüchtlingsabkommens – wegzufallen.” Demgegenüber sagte der liberale Vizepräsident des EU-Parlaments, Alexander Graf Lambsdorff, im Interview mit Jasper Barenberg im Deutschlandfunk am 1. Dezember 2016, die Resolution beinhalte auch die Forderung, die Zuschüsse für die türkische Zivilgesellschaft aus dem EU-Haushaltsposten für Demokratie und Menschenrechte zu erhöhen.

Stiftung&Sponsoring: Gewisse Eigeninteressen meistens dabei

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Über die Widersprüche unternehmerischen Engagements haben sich der Historiker und ehemalige Präsident des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung (WZB) Prof. Dr. Dr. h.c.mult Jürgen Kocka und Dr. Christoph Mecking, Herausgeber der Zeitschrift Stiftung&Sponsoring, unterhalten. Zwänge des Marktes und eine gelegentliche Instrumentalisierung unternehmensnaher Stiftungen negierte Kocka nicht, doch könnten sich Kapitalismus und Zivilgesellschaft auch gegenseitig unterstützen. Befürchtungen, Unternehmen könnten mittels ihres gesellschaftlichen Engagements zu viel Einfluss nehmen, setzte er entgegen: “Solange dies im Plural, im Rahmen der Gesetze und öffentlichkeitstransparent geschieht, ist dagegen in einem Land wie dem unseren, in dem ohnehin sehr viel staatlicherseits initiiert, getragen und geregelt wird, nichts einzuwenden.” Das Gespräch ist unter dem Titel “Unternehmer im Spannungsfeld zwischen Kapitalismus und Zivilgesellschaft” erschienen (Ausgabe 5 / 2016).

Abgelaufene Lebensmittel: Kunden wünschen Spenden

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Supermärkte sollen abgelaufene Lebensmittel an gemeinnützige Initiativen spenden und dazu per Gesetz verpflichtet werden, lautet das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage unter deutschen Verbraucherinnen und Verbrauchern. 87 Prozent der Befragten sprachen sich dafür aus. Die Umfrage ist vom Befragungsinstitut Infratest Dimap erstellt worden, Auftraggeber ist die Organisation Abgeordnetenwatch. EU-weit haben 800.000 Bürger, davon 180.000 Deutsche, eine entsprechende Online-Petition unterschrieben.